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Breitgelagertes, repräsentatives viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus
mit risalitartig überhöhtem Mittelteil. In die Jugendstilfassade sind barockale Elemente wie der zweigeschossige ovale Erker mit kolossaler Säulenordnung sowie der frontispizartig gegenüber dem Mansarddach hervorgehobene und mit eigenem Dach versehene mittlere Teil des 4. Geschosses eingefügt. Reicher Fassadenschmuck, wie die streng gestalteten (Art deco) Balkon- und Fensterbrüstungen, die dekorative Reliefierung im Bereich der Säulen- bzw. Pilasterkapitelle, die Schmuckplatten mit Fruchtkorbmotiv unterhalb der Erkerfenster des 1. Stocks sowie die über der Durchfahrt heraldisch angeordneten Details (skurrile Maske, Wappentafel und flankierende Putten mit Festons) setzt interessante Akzente. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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