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Zweigeschossiges, konventionell gestaltetes Wohnhaus mit Zwerchhaus. Die symmetrisch gestaltete, spätklassizistische Fassade wird durch Gesimse horizontal gegliedert. Sie zeigt hochrechteckige, im 1. Stock durch Schmuckfelder und waagrechte Gesimse überfangene Fenster mit konsolgestützten Fensterbänken. Die Mittelachse wird durch gekoppelte Fenster und den Dreieckgiebel optisch hervorgehoben. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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