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Erstes, nach einer Phase „wilden" Wiederaufbaus, im Sinne der Moderne konsequent gestaltetes Gebäude der Innenstadt. Eine eigenständige, selbstbewusste architektonische Ecklösung in historisch bedingter, komplizierter Grundstückssituation. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Stadtbildprägend in exponierter Lage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |