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Südlich des Kirchhofes vor dem 1. Weltkrieg an der Stelle des alten Petterweiler Rathauses errichtetes Gebäude mit Gemeindewohnungen; das Bauwerk ist den architektonischen Reformbewegungen zuzuordnen, die in der baulichen Außenwirkung die Beschränkung auf elementare Sachverhalte wie geputzte Wandflächen, Ziegeldächer oder Fenster mit enger Sprossenführung forderten. Vor dem Gebäude eine Gedenkstätte in Gestalt eines Obelisken für die Petterweiler Opfer des Deutschen Krieges 1866 und des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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