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Zweifarbig gestaltetes, viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in gelblichem Klinker und dunklem Sandstein. Späthistoristischer Bau mit Jugendstilanklängen. Betonung der Mittelachse durch zweigeschossigen Erker und Ziergiebel. Bei grundlegender Fassadensymmetrie differenzierte Gestaltung der sandsteingefassten Fenster (links zweiachsig mit hochrechteckigen Fenstern, rechts breite, zu einer Achse zusammengefasste Fenster mit balkonartigen Brüstungen). Wichtig für das Gesamtbild sind die Gesimse, die einerseits die Beletage einfassen, zum anderen die oberen Geschosse zusammenschließen sowie die phantasievollen, teils figürlichen (Pantherrelief, 2 Wichtel unter Bäumen, stilisiertes Sonnenmotiv u.a.) Schmuckformen. Stark gestörte Ladenzone. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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