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Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Mansarddach. Traditionalistische Variante des Jugendstils. In die links betonte Fassadenhälfte (überfangendes Krüppelwalmdach) ist ein nach rechts verschobener, kastenartiger, dreigeschossiger Erker mit eigener Verdachung (verkleinerte Wiederholung des Giebelmotivs) eingestellt. Die rudimentär vorhandenen Zierformen im Bereich der Fenster und am Balkon sollten im Zuge einer farbigen Neugestaltung dezent hervorgehoben werden, auch die Ladenzone müsste in diesem Zusammenhang gemäß ihrer Funktion besser gestaltet werden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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