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Qualitätvolles viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus des Jugendstils mit gotisierenden Elementen. Die axialsymmetrische, zweifarbige Klinkerfassade wird durch einen zwei Stockwerke umfassenden polygonalen Mittelerker mit barockaler Verdachung und steilem Giebel (Wiederholung des Motives in zwei seitlichen Dachhäuschen) akzentuiert. Die dienstartig ausgebildeten, stockwerkübergreifenden und die Fenster in Zonen zusammenbindenden Säulen rhythmisieren den gesamten Bau und betonen ihn in seiner Vertikalität. Die maßwerkartig ausgebildeten Zierformen erfüllen zwei Funktionen: sie dienen als Fensterbekrönungen und betonen in ihrem optischen Bezug auf die fensterbreiten Gesimse die Horizontale. Kennzeichnend für die gesamte Fassade ist das ausgleichende Formgefüge zwischen Vertikalität und Horizontalität. Besonderes Gewicht kommt den noch erhaltenen Originalfenstern zu, die in ihrer Kleinteiligkeit unbedingt zu erhalten sind. Der harmonische Aufbau der Fassade wird durch die erst vor wenigen Jahren entstandene Ladenfront empfindlich gestört. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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