Sandgasse
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Sandgasse 12
Flur: 1
Flurstück: 1165/8

Sandsteintafel in der Wand des ehemaligen Pistorschen Lagerhauses in der Sandgasse. Die Tafel erinnert an ein Brauhaus an "der" bis 1906 hier offen zutage liegenden Stadtbach, deren Verlauf durch eine Pappelreihe noch heute markiert wird.

Ihre gereimte Inschrift lautet: "Anno 1671./Johannes Oswaldt jetzt im Raht der Jüngste Herr/ Hat diesen Platz erwehlt zum Brauhaus und zur Dörr/ Nachdem H: (=Herr) Baltzer Schmidt zum Ersten mahl versehen/Das Bürgermeiste Ambt, ist dießes so geschehen/Mitt Bill (Billigung) des gantzen Rahts; Alß eben in dem Jahr/ Da Peter Reutter auch mit=Bürgemeister war/ Gedencke, wer du bist und gehest hievorbey/Daß es zum großen nutz der Festung Gießen sey."

Als wichtiges stadtgeschichtliches Dokument ist die mit den Wappen der Genannten und dekorativem Ohrmuschelwerk verzierte, kartuschenförmige Tafel Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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