Universitätsviertel Richtung Nordosten - Luftbild von 1928
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Gesamtanlage IX
Universitätsviertel

Die großflächige Gesamtanlage umfasst als Kerngebiet das an den regulierten Flusslauf der Wieseck sich südöstlich anschließende, durch regelmäßige Straßenraster und dichte Parzellierung erschlossene Viertel um das Universitätshauptgebäude.

Parallel zur Hauptachse, der Ludwigstraße, verlaufen die Lonystraße und die Stephanstraße. Bleich-, Goethe-, Bismarck- und Gartenstraße bilden die im rechten Winkel verlaufenden Querstraßen, die auch jenseits der Wieseck weitergeführt werden und dort auf die Südanlage auftreffen, die den nördlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet.

Das südöstlich der Stephanstraße sich anschließende Gebiet, das durch im spitzen Winkel geführte Straßen (Lessing-, Goethe-, Bismarck- und Keplerstraße) unterteilt ist, reicht bis zum Bogen der Gnauthstraße bzw. Nahrungsberg.

Südwestlich schließt sich ein von der Alicenstraße erschlossenes Gebiet an. Es reicht im Nordwesten bis zur Frankfurter Straße und wird im Südwesten von der Trasse der Bahnstrecken Gießen-Fulda bzw. Gießen-Gelnhausen begrenzt.

Das Gebiet des oberen Universitätsviertels, das sich durch wesentlich lockerere Bebauung absetzt, beginnt gleich hinter der Bahntrasse. Von Nordosten nach Südwesten stark ansteigend, ist es durch die leicht abknickende Ludwigstraße und durch die Ebelstraße (Fortführung der Stephanstraße), die unter der Bahn hindurchgeführt werden, mit den unteren Teilen des Viertels verbunden. Zwei parallel geführte Querstraßen, die Liebig- und die Wilhelmstraße, reichen bis zur Frankfurter Straße, die hier den westlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet. Friedrichstraße, Rodthohl, Leihgesterner Weg begrenzen die Anlage nach Südwesten, während die Grenze der Gesamtanlage im Südosten entlang der gründerzeitlichen Bebauungsgrenzen von Wilhelmstraße, Liebigstraße und Riegelpfad verläuft.

Folgende Wohnhäuser sind als konstitutiv wichtige Bestandteile der Gesamtanlage IX zu betrachten: Alicenstraße 30, 34, 38 und 42, Bismarckstraße 10, 11, 20, 22, 24 und 45, Bleichstraße 7+7a, 15, 18a, 21, 40 und 42, Bruchstraße 26, Ebelstraße 9, 13/15 und 43, Goethestraße 35, 61 und 65+67, Licher Straße 37, Liebigstraße 19 und 91, Löberstraße 12, Ludwigstraße 12, 38, 55 und 57, Riegelpfad 56 und 58 sowie Wilhelmstraße 49.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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