Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiger Fachwerkwohnbau an der Ecke der Alten Heerstraße zur Alten Haingasse; der Giebel zur Alten Heerstraße gerichtet. Für ein Baualter zumindest noch der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts sprechen die umlaufend gekehlte Schwelle des Obergeschosses, die Aussteifung des Wandgefüges durch V-förmig angeordnete Streben zwischen Rähm und Schwelle sowie die Ausbildung von Stich- und Gratstichbalken über dem Erdgeschoß. Weiteres Anzeichen für ein hohes Baualter ist die stellenweise sehr weite Gefachaufteilung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |