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Auf Eckwirkung ausgerichtetes, für die spezifischen Grundstückgegebenheiten (spitzwinklig zulaufendes, extrem schmales Grundstück) konzipiertes, dreigeschossiges kubisches Wohnhaus mit Flachdach und gewollt asymmetrischer Fensteranordung. Sachlich strenger Bau mit Erkeranbau, der sich im weitesten Sinne an der Bauhausarchitektur orientiert. Die drei straßenseitig gelegenen Fenster des Erdgeschosses und des 1. Stocks liegen axialsymmetrisch übereinander, die des 1. Stocks werden oben und unten von Gesimsen gerahmt. Im dritten Stock ein nach rechts versetztes, in keinen axialen Bezug eingebundenes Fenster. Die zu einem Band aufgereihten Fenster des 3. Geschosses der Kopffassade (ebenfalls von Gesimsen eingefasst) greifen in die Seitenpartien über.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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