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Dreigeschossiger Wohnhauskubus mit Dachgaupe. Schlichtester Spätklassizismus. Mittelbetonung durch enger gestellte Fenster. Separierung des Erdgeschosses mittels umlaufenden Gesimses. Fensterläden im Erdgeschoss noch vorhanden; originale Fenster am gesamten Bau. Hinterhaus, Nebengebäude (leicht veränderter Zustand) und Originalpflaster noch vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |