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Dreigeschossiges Mietwohnhaus in offener Bauweise. Der ursprünglich als Doppelwohnhaus geplante Bau (Brandmauer links) blieb leider ohne symmetrische Ergänzung. Die daher asymmetrische Putzfassade wird durch kontrastreiche Formelemente des Jugendstils wirkungsvoll belebt. Von dominierender Ausstrahlung sind der Volutengiebel und der zweigeschossige Erker sowie die gekonnt eingesetzte Ornamentik. Die unterschiedlichen Bogenformen der Obergeschossfenster stehen im Kontrast zu den eher beruhigt wirkenden, gekoppelten Rechteckfenstern im Erdgeschoss. Ebenfalls charakteristisch für den Jugendstil ist der Einsatz der differierenden Materialwirkungen (fein geriffelter Putz, glatte, teilweise reliefierte Putzflächen, rustiziertes Sockelmauerwerk) als Gestaltungsmittel. Besonders lobenswert ist der Erhalt der originalen Fenster sowie der schmiedeeisernen Schmuckdetails, wie Balkonbrüstungen bzw. Blumenkastenhalter in Form von Sonnenblumen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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