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Großer, vierseitig umbauter Hof unmittelbar westlich der Kirche; er war früher Kern eines herrschaftlichen Besitzes und trägt seinen Namen nach dem früheren Eigentümern aus dem Hause Solms, das seit der frühen Neuzeit bis 1816 in Petterweil hoheitliche Rechte ausübte. Als Kulturdenkmal anzusehen ist zum einen das zur Straße gelegene ehemalige Herrenhaus des 18. Jahrhunderts (Sockel und Erdgeschoß massiv, Ecken zur Straße mit Quadersteinen, Fenster im Erdgeschoß mit Werksteingewänden, Obergeschoß in Fachwerk, Dach mit breitem Krüppelwalm), ferner die den Hof rückwärtig schließende Scheune, deren südliche Fachwerkwand im Ortsbild von prägnanter Wirkung ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |