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Schlichtes, zweigeschossiges Wohnhaus auf quadratischem Grundriss. Das heutige "klassizistische" Erscheinungsbild des von der Straße zurückliegenden Hauses entstand durch den Umbau eines einstöckigen Turnhallenanbaus, der ursprünglich dem Hausmeister der Turnhalle an der Südanlage (gotisierendes Gebäude von 1865) als Wohnung diente. Der später als "Gartenhaus für Buchhändler Töpelmann" (Besitzer der Ricker''schen Buchhandlung) bezeichnete Bau ist samt dem Wintergarten (Fachwerk), der originalen Einfriedung und dem alten Baumbestand des Gartens Kulturdenkmal aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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