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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Mansardgeschoss.
Axialsymmetrische Putzfassade mit ovalem, zweigeschossigem Mittelerker, der (optisch isoliert durch die Traufe) im Dachgeschoss wieder aufgenommen wird und einen turmartigen Abschluss erfährt. Der Jugendstilbau mit barockalem Fassadenschmuck und klassizistischen Elementen im seitlichen Eingangsbereich wird vor allem durch die Vielzahl der dicht gereihten, hochrechteckigen Fenster und die original verglasten Ladenarkaden geprägt. Leider leidet der Gesamteindruck unter nicht adäquaten Ganzscheibenfenstern und unpassenden Markisen. Nicht zuletzt aufgrund der intakten Ladenzone Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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