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Repräsentatives, auf Fernwirkung zielendes und seine Umgebung dominierendes Wohnhaus in exponierter Ecklage. Historisierender, zweifarbig gestalteter Bau (alternierender Einsatz von rötlichem Klinker und hellem Putz) mit hohem Mansarddach. Charakteristisch das Giebelmotiv der über Eck gestellten Hauptfassade, das fast unverändert zur Bismarckstraße wiederholt wird, der kastenartige zweigeschossige Eckerker, der seitliche Altan sowie die großen Rundbogenfenster des Erdgeschosses. Auffällig die gut erhaltenen Originalfenster. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |