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Dreigeschossiges, stattliches Wohnhaus. Der insgesamt einfacher gehaltene historisierende Eckbau nimmt mit dem übereckgestellten, turmartig ausgebildeten Erker und seinen beiden Risaliten Bezug auf Nr. 38. Im Unterschied zu diesem charakterisieren renaissancistische Details, besonders im Bereich der geschweiften Knickgiebel, den Bau. Erwähnenswert der hohe, mit Bandrustika strukturierte Erdgeschosssockel, der dem seitlichen Risalit vorgelagerte Erker mit zweigeschossigem Balkon sowie das steile, weithin sichtbare Mansardgeschoss. Zusammen mit Vorgarten und originaler Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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