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Zweigeschossiges Wohnhaus mit "Universitätsfechtboden" im Erdgeschoss. Giebelständiges Jugendstilhaus mit Anklängen an einen von süddeutschen Vorbildern geprägten Landhausstil. Das breitgelagerte Dachmotiv des eigentlichen Baukörpers wird - verkleinert und nach rechts verschoben - am leicht vorgesetzten Fassadenteil wiederholt, so dass eine optisch stimmige Gesamtproportionierung entsteht. Außergewöhnlich der halbrunde, in den rechten Winkel eingestellte Erker, dessen vier korinthisierende Säulen einen Architrav tragen. Des weiteren erwähnenswert: das Rundbogenfenster links im Erdgeschoss, der an den Hausecken hochgezogene Lungsteinsockel und die sich rötlich absetzende Biberschwanzzone im Giebelbereich. Leider entstellen die nachträglich eingesetzten Ganzscheibenfenster die gesamte Fassade, die auch durch das Fehlen der ursprünglichen Klappläden stark beeinträchtigt ist. Das Haus ist samt der originalen Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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