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Dreigeschossiges Etagenwohnhaus mit Mansardgeschoss. Der hochrechteckig erscheinenden, symmetrisch angelegten Jugendstilfassade vorgelagert ein ovaler, dreigeschossiger Mittelerker mit mehreren Balkonen: breit ausladender, geschweifter Balkon mit geschlossener Brüstung (l. Stock), zwei korbflörmige Hängebalkone (2. Stock) und Balkonabschluss mit vermauerter Brüstung (Obergeschoss). Die eigenständig verdachte Fensterzone des Mansardgeschosses zeigt noch rautenförmigen Dekor auf Wandvorlagen. Die Gesamterscheinung des Hauses wird dadurch stark gestört, dass die ursprünglich betont kleinteilige Sprossenteilung der Fenster und der ornamentale Fassadendekor fehlen. Besonders verunstaltend wirken sich die derzeitige Farbgebung, der unpassende Sockel und die steril wirkende Einfriedung aus. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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