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Dreigeschossiges Wohnhaus mit barockalem Mansarddach und Seitenrisalitbildung. Später, zur Sachlichkeit neigender Jugendstil (filigrane, lang gestreckte ovale Balkone im 1. und 2. Stock). Wichtigste Gestaltungsmerkmale sind die betont flach gehaltene Wandreliefierung und die sparsame Ornamentierung. Störende Details, wie Ganzscheibenfenster, Verklinkerung des unteren Balkons und die hässliche Waschbetoneinfriedung beeinträchtigen das Gesamtbild. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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