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Zweigeschossiges Wohnhaus. Das zur Zeit des Jugendstils grundlegend überformte spätklassizistische Gebäude erhält seinen charakteristischen Umriss durch die beiden dreieckgiebelbekrönten, in das Mansarddach eingestellten Zwerchhäuser und durch den auf größere Distanz wirkenden runden Eckerker (1. Stock). Klassizistische Zitate, wie umlaufende Bandrustika und Gesimse, Lisenengliederung und Schmuckformen (Mäander, Louis XVI Girlanden, Längsovale) strukturieren die Fassade. Erwähnenswert der an der Hinterseite des Hauses befindliche zweigeschossige, schmiedeeiserne Balkon. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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