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Zweigeschossiger Wohnhauskubus. Qualitätvolles Beispiel des konventionellen, spätklassizistischen Haustypus mit Kniestock und Zwerchhaus. Fassadengliederung mittels Ecklisenen, umlaufender Gesimse bzw. Zahnfries. Akzentuierung der Beletage durch Ädikulafenster. Das renaissancistische Balustradenmotiv unterhalb der Fenster tendiert ebenso zum Historismus wie die Brüstung des gusseisernen Balkons an der Rückseite des Hauses. Zusammen mit dem Jugendstilhinterhaus von 1906 (Seuling & Nicolaus) und der Originalpflasterung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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