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Zweigeschossiges, einfaches Wohnhaus in spätklassizistischer Tradition mit sparsamen Schmuckformen. Mittlere Fenster des 1. Stocks mittels Halbsäulen, Architrav und Baluster hervorgehoben, auskragendes Traufgesims durch nachträglich angebrachten Dacherker mit Giebelbekrönung unterbrochen. Leider verunstalten Ganzscheibenfenster den Gesamteindruck der Fassade erheblich. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |