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Dreigeschossiges Wohnhaus mit halbem Dachgeschoss. Strenge spätklassizistische Schaufassade. Rhythmische Gliederung durch fünf, teilweise profilierte Gesimse (horizontal), gekoppelte, axial übereinander stehende Hochrechteckfenster (vertikal). Akzenturierung des Mittelrisalites mittels Liseneneinfassung, differenzierter Fensterverdachungen und Dreieckgiebelabschluss. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |