Bleichstraße 24
Bleichstraße 24
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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Bleichstraße 24
Flur: 5
Flurstück: 6/6, 6/9

In mehrfacher Hinsicht auf Fernwirkung zielender (Mehransichtigkeit!), zweigeschossiger Bau mit Mezzaningeschoss. Das stark am Vorbild der Renaissance orientierte, historisierende Gebäude in gelblichen Klinkern mit Zierankern wird besonders durch die turmartig ausgebildete Ecksituation bestimmt. In der Horizontalen ist der Bau durch Sandsteingesimse und durch ein weit vorkragendes Dachgesims mit Zahnfries (Konsolen nur im Turmbereich) gegliedert, in der Vertikalen durch das Übereinanderliegen der Fenster und die leichte, durch Eckquaderung (teils diamantiert, teils bossiert) akzentuierte zweiseitige Risalitbildung. Charakteristisch ist die aufwendigere Fenstergestaltung in der Beletage und in den beiden oberen Geschossen des turmartigen Risalits. Dort dominiert das Zwillingsfenster im ersten Stock durch eine reliefierte Schmuckplatte, rahmende Pilaster bzw, Hermenpilaster, Architrav und Dreieckgiebel mit stilisiertem Sonnenmotiv. Darüber ein schlichteres Zwillingsfenster mit gesprengtem Dreiecksgiebei und eingestelltem rundem Schmuckgefäß. Singulär der seitlich zur Wieseck orientierte, zweigeschossige Verandaanbau in Holzkonstruktion, der in seiner differenzierten und vielfach durchbrochenen Ornamentik an orientalische Vorbilder erinnert. Zusammen mit der originalen Einfriedung, dem Hof und dem hinter dem Haus liegenden Garten ist das sein architektonisches Umfeld prägende Haus, dessen Originalfenster unter allen Umständen zu erhalten sind, Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Das hohe Niveau des regionalen Kunsthandwerkes wird in einzigartiger Weise durch den Holzerker dokumentiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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