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Dreigeschossiges Eckwohnhaus (Bruchstraße) in dreifarbiger Klinkerbauweise. Historistischer Mischstil. Fassadenübergreifende, einheitliche Fenstergestaltung mittels Flachbogenfenster bzw. Rundbogenfenster (Erdgeschoss). Betonung der Ecksituation durch gestuften Giebelaufsatz. Differenziert gemauertes Fensterverdachungssystem der Beletage bestehend aus mehrfach profilierten, auskragenden Dreieckgiebeln, Architraven und konsolgestützten Wandvorlagen. Extrem stark verändertes Erdgeschoss (moderne, entstellende Verklinkerung, quadratische Fenster, Verlegung des Ladeneingangs), annähernd originale Situation nur im Bereich der Bruchstraße noch ablesbar. Der adäquate Einsatz von Sprossenfenstern ist wichtig für das Gesamterscheinungsbild. Dennoch Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Grenzstein | |
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