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Zweigeschossiges Wohnhaus mit Mittelrisalit, Kniestock und weit auskragendem Dachgesims (Zahnfries). Historisierende, zweifarbige Putzfassade mit renaissancehaften Komponenten wie: Bandrustizierung des Kellergeschosses (scheitrechte Stürze über Kellerfenstern), Eckquaderung im Erdgeschoss (Lang- und Kurzwerk), umlaufende Gesimse, optische Vergrößerung der Fenster der Beletage mittels konsolgestützter Gesimsstücke als Fensterverdachung. Heutige Fenstergestaltung leider mangelhaft. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |