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Dreigeschossiges Wohnhaus mit Mansardgeschoss und hohem, durch umlaufende Bandrustika gegliedertem Erdgeschoss. Das der historisierenden Variante des Jugendstils zuzuordnende Gebäude zeigt im Gesamtaufbau barocke Einflüsse (frontispizartiger, das hohe Mansarddach durchdringender Mittelteil mit Segmentgiebelabschluss), im Fassadenschmuck Louis XVI-Elemente, wie Girlanden, Rauten und ovale Zierformen. Auffallend die großen, in den äußeren Achsen fast quadratischen Fenster, die ohne die ursprüngliche Sprossenteilung ein unglückliches Erscheinungsbild bieten. Abzulehnen ist ebenso die hässliche Verklinkerung des Kellergeschosses und des seitlichen Eingangsbereiches sowie die steril erscheinende Ganzscheibenverglasung der großen Treppenhausfenster. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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