Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossiges Wohnhaus mit Mansadgeschoss. Jugendstilbau in verhärteten barockalen bzw. klassizistischen Formen. Charakterisiert wird das Haus vor allem durch den im 1. Stock ansetzenden, leicht vorkragenden Mittelerker, der, über zwei Geschosse reichend, die Traufe durchbricht und in eine Dachloggia übergeht, leicht geschweiften Giebel überfangen wird. Typisch für die Stilstufe, die breiten, gitterartig unterteilten - noch original erhaltenen - Fenster, die leider ihres Schmuckes beraubten flachen Felder sowie der hohe, rauh verputzte Kellersockel. Zusammen mit dem Hinterhaus Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |