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Dreigeschossiges Wohnhaus. Traditionalistische Variante des Jugendstils mit sparsamen barockalen Stilelementen. Der primär durch das Zwerchhaus bestimmte, axialsymmetrische Bau mit seitlichem barockal gestaltetem (rundes Oberlicht) Hauseingang, steht im kompositionellen Zusammenhang mit dem Eckbau (Stephanstraße Nr. 44), der das Fassadenmotiv wiederholt, so dass sich die Bauten zu einer optischen Einheit zusammenschließen. Beide Häuser werden in erster Linie durch die charakteristische Dachlandschaft (Schieferdach mit weit vorkragenden Traufgesimsen) und den Umriss geprägt. Leider verwischt die nicht aufeinander abgestimmte Farbgestaltung der Häuser diesen intendierten Eindruck. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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