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Zweigeschossiges, ursprünglich auf Symmetrie angelegtes, späthistoristisches Doppelwohnhaus. Flächenhaftdekorative, zweifarbige Fassadengestaltung. Charakteristisch für den einfachen Wohnhaustypus der Jahrhundertwende der alternierende Einsatz der Materialien Klinker, Putz und Lungstein, die summarische Gestaltung der Flachbogenfenster, die durch leicht abgewalmte Giebel hervorgehobenen äußeren Achsen und die ähnlich gestalteten, risalitartig betonten seitlichen Treppenhäuser. Zu kritisieren ist die unpassende Farbwahl bzw. der zu starke Hell-Dunkel-Kontrast zwischen den leider entgegen der ursprünglichen Intention weiß gestrichenen Ziegeln und dem Grünton des Putzes. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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