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Zweigeschossiges Klinkerwohnhaus (grau-gelblich) im Kreuzverband mit leichter, rechtsseitiger Risalitbildung (annähernd baugleich mit Bruchstraße Nr. 7). Zierbänder aus rötlichem Klinker rahmen die Flachbogenfenster, bilden Lisenen, Friese sowie durchbrochene Schmuckformen und tragen zusammen mit dem Lungsteinsockel zur feinabgestimmten Farbwirkung der Fassade bei, deren gute Gesamtwirkung durch fehlende Sprossenteilung der Fenster beeinträchtigt ist. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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