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Zweistöckiges Klinkerwohnhaus. Baugleich mit Nr. 7. Zweigeschossiges, rotes Klinkerwohnhaus. Wiederaufnahme der Hauptgestaltungsmerkmale der Nachbarhäuser Nr. 3/5: Risalitbildung (rechts), polygonaler Lungsteinsockel, Flachbogenfenster, abgewalmter Giebel und Dachhaus über weit vorkragender Traufe. Die zweifarbig gestalteten Entlastungsbögen, die umlaufenden Friese (Deutsches Band) und die drei Rundbogenfenster im Giebelbereich variieren das vorgegebene Motiv. Die Fenster sind leider durch Ganzscheiben entstellt, die Klappläden des Erdgeschosses sollten unbedingt erhalten werden. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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