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Zweigeschossiges Eckhaus (grau-brauner Klinker) mit zwei eigenständigen Fassaden (Zwerchhaus, bzw. Risalit) und über Eck gestelltem Wirtshauseingang. Charakteristisch die Verwendung unterschiedlicher Materialien: Lungstein im polygonalen Mauerwerk des Sockels, roter Klinker an Lisenen, Sockelgesims und Fensterfassungen. Das seine Umgebung prägende Gebäude wird leider durch Ganzscheibenfenster verunstaltet. Von hohem Identifikationswert für die Anwohner ist es samt der originalen Einfriedung und dem Weinstock Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |