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Zweigeschossiges Doppelwohnhaus. Vom Jugendstil beeinflusste, annähernd axialsymmetrische Fassadengestaltung durch Verdoppelung des Giebelmotives. Die mehrfach geknickten und geschweiften Giebel mit geometrisierten Voluten und halbrunden (überzogen) Giebelfenstern, die abgetreppten, nach vorne abfallenden Fensterbänke, die teilweise mit glasierten Flachziegeln versehen sind sowie die Flachbogenfenster im Erdgeschoss und der ebenso gestaltete Hauseingang erinnern entfernt an Barockales. Positiv, im Gegensatz zur misslungenen Farbgestaltung, das Bemühen, weitgehend die originalen Fenster zu erhalten! Kulturdenkmal samt der originalen Toreinfahrt aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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