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Zweigeschossiges Doppelwohnhaus. Die axialsymmetrische, späthistoristische Fassade wird durch zwei zur Mitte hin zusammengerückte Giebel mit Zwillingsfenster und Blendarkatur geprägt. Wesentliche Gestaltungselemente sind weiterhin die sich seitlich anschließenden Blendbogenfriese, die Ecklisenen, die Fensterfassungen (sämtliche Zierformen in Klinker) und der Lungsteinsockel. Zusammen mit der originalen Toreinfahrt Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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