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Zweigeschossiges Wohnhaus. Das vom Jugendstil beeinflusste Haus mit barockalen Anklängen wird durch das verschieferte, fast die gesamte Breite des Hauses einnehmende Giebelhaus und durch die linksseitige, aufwendig gestaltete (Oberlicht in Form eines gestelzten Bogens über Schulterbogen mit geometrisierend gestalteter, dreiteiliger Holztür) Hausdurchfahrt dominiert. Charakteristisch die Kombination von hochrechteckigen und annähernd quadratischen Fenstern, deren Sprossengliederung fast vollständig erhalten ist sowie der dunkle Lungsteinsockel. Trotz entstellender, sich der Umgebung in keinster Weise anpassender Farbgebung Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |