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Zweieinhalbgeschossiges Wohnhaus in polychromer Klinkerbauweise mit Seitenrisalit (Krüppelwalm). Bestimmend für den Charakter des Baus die streng axial aufeinander bezogenen Fenster mit hell abgesetzten Nischenfeldern, die der optischen Verlängerung dienen, die separat gestalteten flachbogigen Fensterstürze, der Fries (Deutsches Band) und die Gestaltung (Materialvielfalt) des Kellergeschosses. Zusammen mit dem originalen Hoftor Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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