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Zweigeschossiger, verputzter Fachwerkwohnbau; bemerkenswert sind die im Putz deutlich hervortretenden Geschossversätze der beiden Traufseiten. Ein - sieht man von der im Winkel vorgenommenen Erweiterung des Baus auf der Hofseite einmal ab - ungestörtes Fachwerkgefüge zumindest des 18. Jhs. ist zu erwarten, vielleicht sogar mit geschnitzten Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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