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Dreigeschossiges Doppelwohnhaus. Der mittlere Teil (tiefgezogene Traufe mit Dachhäuschen) der axialsymmetrischen, in historisierendem Mischstil gehaltenen Fassade wird durch seitliche Überhöhungen (dreieckige Giebelabschlüsse) gerahmt. Sämtliche zu Paaren zusammengefasste Fenster werden durch Klinkereinfassungen betont. Besonders entstellend auch hier die Ganzscheibenfenster. Dennoch Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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