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Dreigeschossiges Wohnhaus. Späthistoristische Klinker-Putzfassade. Dekorativ-flächige Einbindung der in gleichen Abständen aufgereihten Flachbogenfenster mittels eines netzartigen Systems aus Bändern und Lisenen (Klinker). Betonung des Zwerchhauses (Krüppelwalm) durch rundbogige Zwillingsfenster und abgetreppte Klinkermuster. Ganzscheibenfenster und sekundär eingebaute Rollläden stören den Gesamteindruck ebenso wie der nicht passende Rauputz. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |