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Dreigeschossiges Wohnhaus aus zweifarbigem (cremefarben und rot) Klinkermaterial. Der mit einem qualitätvollen, polygonal gemauerten Kellersockel ausgestattete Bau ist horizontal durch umlaufende Gesimse (Sockel- und Sohlbankgesimse aus Sandstein) gegliedert. Die vierachsige Fassade hat flachbogige, zu Paaren geordnete Fenster, deren Fassungen durch rote Ziegelelemente belebt werden. Das weit auskragende Traufgesims ist in der Mitte über den beiden durch wellenförmige Ziegelbänder hervorgehobenen Fenstern des Obergeschosses angehoben. Trotz mangelhafter Fenstergestaltung (Ganzscheibenfenster) ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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