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Zweigeschossiges, zur Zeit mit Platten verkleidetes Fachwerkwohngebäude der Zeit um 1800, Teil eines mehrseitig umbauten Hofes am westlichen Ortsrand Petterweils; der Bau wird von der südlichen Traufseite erschlossen, zum Eingang mit schöner zweiflügeliger Tür des frühen 19. Jhs. führt eine Freitreppe. Die Fassaden durch vertikale Fensterachsen geordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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