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Giebelständiges, dreigeschossiges Wohnhaus. Über einem polygonalen Lungsteinsockel die symmetrisch gestaltete (dreiachsig), helle Backsteinfassade. Betonung der Mitte durch stockwerkübergreifende (1. und 2. Stock) Lisenenrahmung der mittleren Fenster, die wie alle anderen (Ausnahme: das Zwillingsfenster im Giebel) mit einem Flachbogenabschluss versehen sind. Weitere Stilmerkmale des späthistoristischen Baus: das rote horizontale Ziegelband, das mittels abgetreppte Konsolen an die Vertikale der Lienen angebunden ist, die Sandsteinfensterbänke und die ähnlich, nur ausladender gestalteten Gesimsverdachungen der zentralen Fenster. Samt der schmiedeeisernen Hoftore zu beiden Seiten ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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