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Dreigeschossiges Wohnhaus mit roter Klinkerfassade und polygonalem Lungsteinsockel. Während die Einzelformen (Flachbogenfenster, geschweifter "barockaler" Giebel, Blendbogenfries) noch dem Historismus verhaftet sind, steht die gesamte Formauffassung, wie sie in der schmalen Proportionierung und in der Flachheit der Ausführung zum Ausdruck kommt, dem Jugendstil bereits sehr nahe. Samt der originalen Torgitter ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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