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Dreigeschossiges Wohnhaus. Der steil aufragende, schmal proportionierte Bau mit Mansarddach, barockalem Volutengiebel und Rundbogenfenstern im Erdgeschoss zeigt bereits eine dem Jugendstil nahe stehende Formauffassung. Charakteristischerweise liegen die schmalen, zu Paaren zusammengefassten Fenster des 1. und 2. Stocks, deren äußere Ecken abgerundet sind, in flachen, hochrechteckigen Putzfeldern, so dass die Dreiachsigkeit der Fassade betont erscheint. Trotz nicht passender Farbgebung und entstellender Fenster ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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