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Zweigeschossiges, axialsymmetrisches Wohnhaus. Spätklassizistischer Haustyp mit breit gelagertem Satteldach und verschieferten Zwerchhäusern. Charakteristisch für den qualitätvollen Bau: die umlaufenden Gesimse, der hohe Sockel sowie hochrechteckige Fenster mit Sprossenteilung und Klappläden. Bemerkenswert die originale Eingangstür mit rundbogigem Oberlicht im rückwärtig gelegenen, leicht aus der Mittelachse verschobenen Annex, der das Treppenhaus und die Toiletten enthält. Der weitgehend noch originale Bestand des renovierungsbedürftigen Hauses ist schützenswert und unbedingt zu erhalten. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Grenzstein | |
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