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Dreigeschossiges Wohnhaus mit hohem Mansardgiebeldach. Die rechte Haushälfte des späten Jugendstilbaus wird von einem dreigeschossigen polygonalen Erker, der in einen überdachten Balkon mündet, dominiert. Kontrastiv zu dem vorspringenden Bauteil eine Nische im Mansardbereich und Nischenbalkone im 1. und 2. Stock. Leider sind die Originalfenster, außer im Erdgeschoss, durch moderne ersetzt. Unbedingt zu erhalten die eisernen, filigranen Balkonbrüstungen. Gemeinsam mit der Einfriedung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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