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Qualitätvolles dreigeschossiges Wohnhaus mit relativ hohem Lungsteinsockel. Auffallend die steile Mansarde mit weit auskragender Traufe und der pyramidale Dachabschluss. Typisch für den späten, sich verhärtenden Jugendstil, der breite, halbrunde, dreigeschossige Mittelerker mit Balkonabschluss sowie der mittig in die Mansarde eingestellte, seitlich leicht eingezogene Giebel mit annähernd hufeisenförmigem Abschluss. Zusammen mit dem unbedingt schützenswerten Sockel der Einfriedung Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |